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Sol Homeseekers - Costa del Sol
• Immobilienverkauf • Langzeitvermietung • Ferienvermietung • Immobilien Verwaltung

English Deutch Español Francais Wir sprechen: Englisch, Deutsch, Holländisch, Spanisch, Französisch und Farsi.

LEITFADEN FÜR DEN VERKÄUFER

Möchten Sie Ihr Eigentum verkaufen oder vermieten, benötigen Sie eine weltweite Ausstellung, eine mehrsprachige Belegschaft (wir sprechen englisch, deutsch, spanisch, französisch, holländisch und farsisch) und sehr erfahrene Partner, die ihre Betonung auf den Kundenservice legen. Sol Homeseekers bietet all dies an und wir verfügen über geeignete Kunden, die auf alle Arten an Eigentümern in der Gegend von Sotogrande bis Marbella warten.

VERKAUF IHRES EIGENTUMS IN SPANIEN
Es gibt eine Menge verschiedener Möglichkeiten, Ihr spanisches Eigentum zu verkaufen: Sie können einen seriösen Grundstücksmakler aufsuchen und eine Vereinbarung bezüglich einer Zusammenarbeit auf Kommission treffen, Sie können in den örtlichen fremdsprachigen Veröffentlichungen Spaniens annoncieren; oder Sie annoncieren in den Zeitungen Ihres Heimatlandes.

AKTUELLE TENDENZ
Während der letzten Jahre sind die Grundstückspreise enorm angestiegen, was die Immobilien an der Costa del Sol um einiges verteuerte. Mittlerweile haben sich die Preise eingependelt und durch eine abnehmende Käuferschaft und langfristig angelegte Hypotheken ist es wichtig, realistisch bezüglich des verlangten Kaufpreises für Ihr Eigentum zu bleiben.

PREISE UND BEDINGUNGEN
Bevor Sie sich mit dem ersten Käufer zusammensetzen, sollten Sie sich bezüglich des Preises und der Verkaufsbedingungen im Klaren sein. Es ist ratsam, sich bezüglich des Preises mit erfahrenen ortsansässigen Grundstücksmaklern, wie Sol Homeseekers, zu beraten, oder eine Schätzung in Auftrag zu geben, um eine Vorstellung vom zu erwartenden Preis zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, zwei Beträge ins Auge zu fassen: Den verlangten Preis inklusive eventueller Verkaufsprovisionen, der Ihnen Spielraum für Verhandlungen mit dem Käufer lassen sollte sowie den Nettoniedrigstpreis, den Sie für Ihr Eigentum erzielen möchten und den Sie beim Verkauf nicht unterschreiten möchten.

WÄHRUNG
Sie können den Preis in jeder bevorzugten Währung festsetzen. Am besten wählen Sie die Währung des Landes, in dem Sie das Geld verwahren werden. Es gibt keine gesetzlichen oder anderen Verpflichtungen, die Ihnen vorschreiben, den Verkaufspreis in einer bestimmten Währung festzulegen. Falls die Bezahlungen in einer anderen Währung erfolgen, müssen sie dem Wechselkurs des Tages entsprechen, an dem sie geleistet wurden, so dass Sie sicher gehen können, den vereinbarten Wert zu erhalten.

VERKAUF IHRES EIGENTUMS AUßERHALB SPANIENS
Als Ausländer können Sie Ihr spanisches Eigentum in jedes andere Land außerhalb Spaniens verkaufen, den Verkaufspreis in einer fremden Währung festlegen und das Geld im Ausland erhalten. Sie können selbst eine Eigentumsurkunde (escritura) auf den Käufer ausstellen, die erklärt, dass Sie Ihr Geld in fremder Währung im Ausland erhielten. In der Eigentumsurkunde können die ausländische Währung oder Euros angegeben werden.
Wie auch immer, behalten Sie folgendes im Blick:
* Falls Sie einen spanischen Generalkonsul außerhalb Spaniens als Notar einsetzen, müssen Sie sicherstellen, dass die "primera copia" der Eigentumsurkunde innerhalb von 30 Tagen an das entsprechende Grundbuchamt in Spanien gesendet wird. Im Gegensatz zu den Notaren senden Konsule die Urkunden nicht an die Grundbuchämter. Aufgrund der auferlegten Verpflichtungen durch die neuen notariellen Richtlinien lehnen es manche Konsule ab, Eigentumsschriften auszustellen.
* Selbst wenn Sie den Verkauf tätigen und das Geld im Ausland erhalten, ändern sich die steuerlichen Verpflichtungen bezüglich des Verkaufs gegenüber Spanien nicht.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wir empfehlen Ihnen, gegen Bargeld zu verkaufen, sofern Sie nicht als Einwohner Ihren Verkaufserlös aus steuerlichen Gründen über mehrere Jahre hinweg verteilen wollen. Die Zahlungsbedingungen erschweren die Angelegenheit. Sie sollten keine Eigentumsübertragung auf den Namen des Käufers vornehmen, solange Sie nicht den gesamten Verkaufspreis erhalten haben. Es ist nicht ratsam, dem Käufer oder seinem Stellvertreter einen Schlüssel oder das Nutzungsrecht des Eigentums zu überlassen, bevor er vollständig bezahlt hat. Wenn er einzieht und die Zahlungen einstellt, müssen Sie ihn vor das Gericht bringen, um ihn hinauszubekommen. Andererseits kann es sein, dass der Käufer nicht den vollen Betrag zur Verfügung hat und erst ein anderes Eigentum verkaufen oder einen Bankkredit besorgen muß. Daher wird er für die Zwischenzeit eine Sicherheit für die Anzahlung wünschen.

NICHT RÜCKZAHLBARE ANZAHLUNG
Bei der Unterzeichnung des Privatvertrags sollten Sie als Verkäufer darauf bestehen, eine nicht rückzahlbare Anzahlung in Höhe von 5-10% für die Herausnahme des Eigentums vom Markt verlangen. Dies entspricht der normalen Vorgehensweise. Falls der Käufer bei Unterzeichnung des Vertrages einen höheren Betrag zu bezahlen wünscht, können Sie folgendes tun: Sie lassen sich die 5-10% nicht rückzahlbare Anzahlung direkt ausbezahlen und die Restzahlung auf das Kundenkonto eines Rechtsanwalts oder einer Bank einbezahlen und zwar mit der klaren Anweisung, dass die Auszahlung des Restbetrages bei Vertragsabschluß (endgültige Unterzeichnung beim Notar) an Sie erfolgt.

NEUE NOTARIELLE RICHTLINIEN
Gemäß den neuen Richtlinien hat der Notar nun die Verpflichtung, die Eintragung des zu verkaufenden Eigentums vor der Unterzeichnung des Vertrages zu überprüfen. Zusätzlich muß er die neue Eigentumsurkunde unverzüglich an das Grundbuchamt faxen. Wenn Ihr Eigentum einer Eigentümergemeinschaft angehört, müssen Sie dafür sorgen, dass vom Sekretariat / von der Verwaltung eine Bescheinigung darüber ausgestellt wird, dass keine ausstehenden Zahlungen vorhanden sind. Dies ist eine gute Gesetzgebung und Verkäufer als auch Käufer sollten den Notar zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anhalten.

VORBEREITUNG IHRES EIGENTUMS: INSTANDHALTUNG
Um Ihr Eigentum effizient zu vermarkten, sollte es gut instandgehalten sein. Falls es seit einiger Zeit leer gestanden hat, stellen Sie sicher, dass es gereinigt und belüftet ist, alle Einrichtungsgegenstände funktionstüchtig sind, der Garten gepflegt ist, das Schwimmbad gereinigt ist und beschädigte Vorhänge oder Möbelstücke repariert und ausgetauscht werden. Eine kleine Investition für die Vorbereitung des Eigentums macht sich in doppelter Hinsicht bezahlt, zum einen, was die Verkaufszeit betrifft und zum anderen bezüglich des erzielten Preises.

PAPIERE / DOKUMENTE
Bereiten Sie die Unterlagen vor. Sie sollten über Ihre Eigentumsurkunde (escritura) verfügen und über die "nota simple" des Grundbuchamts, bereit zur Vorlage an jegliche interessierten Käufer, so dass sie sehen können, dass Sie immer noch der Eigentümer sind und dass bezüglich des Eigentums keine ausstehenden Rechnungen vorhanden sind.
Zusätzlich sollten Sie die letzten Rechnungsbelege zu den örtlichen Abgaben (Impuesto de Bienes Inmuebles), für Strom, Wasser und zu den Gebühren an die Eigentümergemeinschaft, falls solche anfallen, zur Verfügung haben.
Wenn Sie Ihr Eigentum möbliert verkaufen, sollten Sie eine vollständige Liste über die Möbel erstellen und sogar Fotos der wichtigsten Stücke machen.

BEWERTUNG
Ebenso können Sie sich dazu entschließen, eine Wertbestimmung über Ihr Eigentum durchführen zu lassen. Dadurch erhalten Sie eine realistische Einschätzung zu dem Preis, den Sie verlangen können und Unterstützung, einen potentiellen Käufer zu überzeugen. Eine solche Wertbestimmung kann von spezialisierten Schätzungsunternehmen durchgeführt werden, von einem Grundstücksmakler, einem Gutachter (aparejador) oder Architekten. F.I.P.E. kann Ihnen dabei helfen, solch einen Gutachter ausfindig zu machen.

STEUERLICHE VERPFLICHTUNGEN
Die steuerlichen Verpflichtungen einer ausländischen Person, die ihr Eigentum in Spanien verkauft, sind folgende: " Stellen Sie sicher, dass die Vermögensübertragungssteuer der neuen Eigentumsurkunde und die gemeindliche Wertzuwachssteuer bezahlt wurden. " Bezahlen Sie die örtlichen Eigentumsabgaben bis zum Datum der Eigentumsübergabe. " Bezahlen Sie die Steuern auf Veräußerungsgewinne. Eine detaillierte Erklärung finden Sie in unserer Kurzinformation zu den Steuern auf Veräußerungsgewinne (auch erhältlich bei F.I.P.E.). Für jeden Verkäufer ist es sehr wichtig, diese Kurzinformation aufmerksam durchzulesen und die zweckmäßigen Berechnungen hierzu durchzuführen.

GESETZLICHE VERPFLICHTUNGEN
Ihre gesetzliche Verpflichtung besteht darin, dem Käufer eine einwandfreie Urkunde zu überreichen und das Rathaus, die Bank, die Stromliefergesellschaft, die Wasserbehörde und Ihren in Spanien befindlichen Steuerberater darüber zu informieren, dass Sie nicht mehr im Besitz des Eigentums sind. Der neue Käufer sollte darüber verständigt werden, dass er das Rathaus, die Stromliefergesellschaft, die Wasserbehörde, etc. über sein neues Eigentum benachrichtigt.

DER REALE MARKTWERT MUß DEKLARIERT WERDEN
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass das spanische Gesetz vorschreibt, den realen Marktwert in jeder neuen Escritura offen zu legen und dass Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, falls eine Deklaration dieses Wertes unter 80% des realen Marktwertes festgestellt wird. Was ist der Marktwertß Da Sie ober- oder unterhalb des Marktwertes verkaufen können, stellt er nicht gezwungenermaßen den Verkaufspreis dar. Am besten Sie lassen eine Schätzung des Eigentumswerts durchführen. Wenn Sie dann von diesem Wert nicht weniger als 20% deklarieren, stehen Sie auf der sicheren Seite.

WOHNSITZWECHSEL
Sind Sie ein Einwohner und haben nicht die Absicht, ein anderes Eigentum zu erwerbenß Wenn Sie ein Einwohner Spaniens sind und nicht die Absicht haben, nach dem Verkauf Ihres derzeitigen Heimes ein neues Eigentum zu erwerben, könnte es ratsam sein, Ihren Wohnsitz vor dem Verkauf des Eigentums aufzugeben. Dies können Sie tun, indem Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu einer Polizeibehörde mit einer Dienststelle für Ausländer bringen und sich einen Beleg darüber ausstellen lassen, dass Sie diese zurückgegeben haben. Sie befinden sich dann im Nicht-Residenten-Status und können demnach handeln. Vor Ablauf einer Frist von drei Jahren wird es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Residentschaft erneut aufzunehmen.

Sol Homeseekers - Costa del Sol, Mobile: +34 635-340-270 or +34 651-751-920
Fax +34 952-904-012, Email: info@solhomeseekers.com