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Sol Homeseekers - Costa del Sol
• Immobilienverkauf • Langzeitvermietung • Ferienvermietung • Immobilien Verwaltung

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LEITFADEN FÜR DEN KÄUFER

ERWERB EINES EIGENTUMS IN SPANIEN
Sobald Sie sich für Ihr ideales Eigentum entschieden haben, möchten Sie absolut sicher bezüglich des Kaufverfahrens gehen, vor allem Ihre Rechte in einem fremden Land betreffend. Hier wird Ihnen Sol Homeseekers versichern, dass Sie die Unterstützung von Experten an Ihrer Seite haben, die Sie Schritt für Schritt begleiten. Wir werden Ihnen detailliert alle Gebühren und Steuern, die auf ein Eigentum in Spanien anfallen, erklären. Als einen groben Anhaltspunkt können Sie etwa 8-10% des Kaufpreises für alle Gebühren und Steuern veranschlagen.

UNTERSTÜTZUNG DURCH EINEN BEAUFTRAGTEN
Die Auswahl des richtigen Beauftragten wird Sie dabei unterstützen, Ihre Kenntnisse über die Gegend zu erweitern und Eigentumswerte vergleichen zu können. Sol Homeseekers, seit dem Jahr 2000 auf dem Immobilienmarkt angesiedelt, kann seine Erfahrung und Sachkenntnis zur Beantwortung all Ihrer Fragen zur Verfügung stellen.

EINE ANZAHLUNG LEISTEN
Sobald Sie sich für das Eigentum Ihrer Wahl entschieden haben, besteht der erste Schritt darin, eine Anfangszahlung in Höhe von 6.000,--€ zu leisten, um das Objekt vom Markt zu nehmen. Anschließend haben Sie 10 Tage Zeit, mit Ihrem gesetzlichen Stellvertreter den Privatvertrag aufzusetzen, die Zeitspanne von der Anzahlung (üblicherweise 10%) bis zum Abschluß liegt innerhalb eines Monats (Standard, kann abweichen).

ANWALT
Sol Homeseekers kann Ihnen einen örtlichen Anwalt empfehlen, der Ihre Sprache spricht und über Kenntnisse zu den speziellen Bedürfnissen ausländischer Käufer verfügt. Gewöhnlich liegen die Kosten für Anwaltsgebühren bei 1% des Kaufpreises, aufgrund komplizierter Umstände können sie auch höher liegen. Ihr Anwalt wird alle gesetzlichen Angelegenheiten im Hinblick auf den Kauf, den Abschluß und die Steuerzahlungen abwickeln. Bei einfachen Geschäftsvorgängen kann Sie Sol Homeseekers bei Ihrem Kauf unterstützen.

AUSTAUSCH DER PRIVATVERTRÄGE
Der Anwalt wird die Vertragsbestimmungen darlegen und einen Termin für den Abschluß festsetzen, welcher normalerweise nach einem Monat stattfindet. Üblicherweise leistet der Käufer eine Anzahlung von 10% auf den Optionsvertrag.

ERLEDIGUNG BEIM NOTAR
Am festgesetzten Tag werden Käufer und Verkäufer (oder ihre bevollmächtigten Stellvertreter) das Notariat besuchen, um die "Escritura de Compraventa" (Öffentlicher Vertrag) zu unterschreiben, in dem feststeht, dass das Eigentum frei von Gebühren, Hypotheken und Inhabern verkauft wird. Der Notar muß eine aktuelle Kopie der Urkunde vom Grundbuchamt erhalten. Nach der Unterzeichnung wird das Grundbuchamt unverzüglich über den Besitzerwechsel benachrichtigt. Nach Bezahlung der Vermögensübertragungssteuer findet die Registrierung der Urkunde statt (innerhalb von 2-3 Monaten). Der Notar überprüft keine Bedingungen, er bestätigt lediglich, die Zustimmung der Parteien. An dieser Stelle wird die Restzahlung geleistet und der Besitz geht auf den Käufer über.

KOSTEN FÜR DEN KÄUFER
Vermögensübertragungssteuer (ITP): 7% des Kaufpreises. Beim Kauf von einem Makler besteht diese aus 7% Mehrwertsteuer (IVA) plus 0,5% Stempelsteuer. Die Abgabe einer 16%igen IVA fällt beim Kauf eines Grundstücks, sowie von Geschäftsräumen und Garagenplätzen an. Umschreibungsgebühren: Vom örtlichen Grundbuchamt in Rechnung gestellt, um die alte Urkunde auf die neue umzuschreiben. Diese Kosten liegen im Bereich zwischen 250€ und 500€ pro Umschreibung. Notarkosten: Belaufen sich auf durchschnittlich 500€ bis 1000€. Anwalthonorar: Liegt gewöhnlich bei 1% des Kaufpreises.

KOSTEN FÜR DEN VERKÄUFER
Plusvalía-Steuer: Dies ist die örtliche Gemeindesteuer, die sich auf die Anzahl der Jahre gründet, in denen der Besitz besteht sowie auf die Wertänderung im örtlichen Steuerverzeichnis. Diese kann beträchtlich variieren, von wenigen hundert Euros bis zu einigen tausend Euros. Diese Steuer wird im Allgemeinen vom Verkäufer bezahlt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Maklergebühren: Normalerweise 5%. Ist der Verkäufer nicht-resident, werden 3% des Kaufpreises einbehalten und an die Steuerbehörden bezahlt, gegenüber möglichen Steuern auf Veräußerungsgewinne, die derzeitig für Nicht-Residente bei 18% des Nettoveräußerungsgewinns liegen.

AUßERPROJEKTLICHE EIGENTÜMER
  • Kaufen Sie ein außerprojektliches Eigentum, sollten Sie sicherstellen, dass der Makler im Besitz eines Versicherungsscheins oder einer Bankbürgschaft ist, um ihre Zahlungen zu schützen, falls das Projekt nicht fertiggestellt werden sollte. Außerdem muß der Makler imstande sein, den Eigentumsnachweis, die Baugenehmigung und die Versicherung gegenüber Baumängeln zu erbringen.
  • Erweist sich der Preis ihres außerprojektlichen Eigentums vergleichsweise nicht vorteilhaft gegenüber ähnlich fertiggestellten oder in Kürze fertiggstellten Erschließungen in der näheren Umgebung, erzielen Sie mit dem Kauf eines außerprojektlichen Eigentums keinen Gewinn.
  • Bei einem außerprojektlichen Kauf sollten Sie eine möglichst geringe Anzahlung anstreben. Normalerweise liegt die niedrigste bei 30/70, d.h. 30% Anzahlung und 70% zu bezahlen bei Abschluß. Sie sollten sich von jeder Erschließung abwenden, die über 40/60 verlangt.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Vertrag vor dem Abschuß veräußern können, da dies nicht alle Erschließungen zulassen und diese Tatsache ebensowenig den Käufern bekanntgegeben wird. Sie fahren besser damit, Ihre Wahlmöglichkeiten offen zu lassen, demnach ist es empfehlenswert, von Erschließungen abzusehen, bei denen ein Verkauf nicht möglich ist.
  • Manche Makler behaupten, Sie hätten die Möglichkeit, vor dem Abschluß zu verkaufen, verfügen jedoch über eine Vertragsklausel, die besagt, dass ein Verkauf erst dann möglich ist, wenn alle anderen Appartements innerhalb der Erschließung verkauft wurden. Es kann sein, dass Ihnen nicht erlaubt sein wird, zu einem niedrigeren Preis als die noch verbleibenden Appartements zu verkaufen, oder sie könnten darauf bestehen, dass Sie über das Maklerbüro verkaufen, die dann hohe Gebühren für dieses Vorrecht verlangen werden. Makler berechnen normalerweise 1-2%, um die schriftliche Übertragung von einem auf den anderen Namen vorzunehmen und dies wird normalerweise vom Käufer bezahlt.
  • Idealerweise werden mindestens 16 Monate vom Anfangsvertrag bis zum Abschluß angeraten. Sie werden 4 Monate für den Verkauf einräumen müssen und 12 Monate, um einen reizvollen Betrag an Vermögenswachstum feststellen zu können.
  • Erschließungen verkaufen sich in Spanien sehr schnell, und normalerweise erhöhen die Makler im Verlauf der Bauzeit ihre Preise vier oder fünf Mal. Sie sollten so früh wie möglich einsteigen, um Ihren Gewinn zu maximieren.
  • Denken Sie daran, bei einer Erschließung mit einem 30%/70% Zahlungsplan beträgt der tatsächliche Gewinn auf das investierte Kapital 31%, wenn der Preis des Appartements um 10% steigt. Sehen Sie an folgendem Beispiel: Kaufpreis = € 200.000,-- 30% Anzahlung = € 60.000,-- 7% IVA (VAT) = € 4.200,-- Insgesamt investiertes Kapital = € 64.200,-- Wenn der Makler den Preis um 10% erhöht, beträgt die Erhöhung € 20.000,--. Wenn Sie das Appartement unverzüglich nach der Veröffentlichung im Wert von € 200.000,-- erworben haben, würde Ihr Gewinn folgendermaßen aussehen: € 20.000,-- / € 64.200,-- = 31% Hätten Sie erst nach der Erhöhung gekauft, würden Sie einen Gewinnverlust von 31% davontragen.


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